Jena: Eine bittere Erfahrung musste am Dienstagnachmittag eine 61-Jährige machen. Beim Ausparken stieß sie am Vortag in der Kieserstraße gegen ein geparktes Fahrzeug und verursachte daran Sachschaden. Sie hinterließ ihre Daten an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos und fuhr weiter. Am gestrigen Dienstag erfuhr sie dann, dass das Hinterlassen eines Zettels nicht ausreicht, um seiner Meldepflicht nachzukommen. Auch wenn sie sich am nächsten Tag bei der Polizei gemeldet hat, reicht das nicht aus, um der Straftat wegen Fahrerflucht zu entgehen. Wenn der gegnerische Unfallbeteiligte nicht vor Ort ist oder in einer zumutbaren Zeit eintrifft, muss unmittelbar die Polizei verständigt werden.
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