Der Bebauungsplan „Kleingartenanlage Lobeda-Ost“ ist nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jena rechtskräftig. Zuvor hatte der Stadtrat im April die nötigen Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Beanstandungen durch das Landesverwaltungsamt gab es keine. Ziel ist die Neuausweisung einer Fläche für eine Dauerkleingartenanlage, um Ersatzflächen für wegfallende Kleingärten bereitzustellen, die aufgrund eines Bebauungsplanverfahrens für eine geplante Wohn- oder Gewerbebebauung oder aus anderen planungsrechtlich zulässigen Nutzungen künftig wegfallen. Die Stadt Jena erfüllt damit die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes.
Die Beschlussvorlage ist hier einsehbar: https://sessionnet.owl-it.de/jena/bi/vo0050.asp?__kvonr=12125&smcspf=4
Grafik: Stadt Jena
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