Der Schadenersatzprozess des Investors Hubert Werner gegen die Stadt Jena im Zusammenhang mit der ursprünglich versagten und schließlich erteilten Baugenehmigung am Salvador-Allende-Platz endete in der zweiten Instanz vor dem Thüringer Oberlandesgericht mit einem obsiegenden Urteil für die Stadt. Erstinstanzlich hatte das Landgericht Gera die Stadt noch im Wege einer sogenannten Grundsatzentscheidung wegen Amtspflichtverletzung zum Schadensersatz verurteilt.
Auf die Berufung der Stadt Jena wurde dieses Urteil nunmehr aufgehoben. Eine im Berufungsverfahren nochmals durchgeführte Beweisaufnahme hatte schließlich nach Auffassung des Oberlandesgerichts ergeben, dass die Verursachung eines Schadens nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Jedoch wurde die Revision vom Oberlandesgericht nicht zugelassen, lediglich der Weg der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof steht dem Kläger noch offen.
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