Die Stadt Jena weist den Vorwurf zurück, besonders schmale Restgehwegbreiten zu dulden. Anlass ist eine Anfrage von Stadtrat Heiko Knopf (Bündnis 90/Die Grünen), der sich auf eine deutschlandweite Umfrage berief, nach der Jena angeblich Gehwegparken bis zu einer Restbreite von nur 50 Zentimetern hinnehme. Das sei fußgängerunfreundlich, insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen.
Nach Angaben der Stadt ist diese Darstellung jedoch falsch. Grundsätzlich sei das Parken auf Gehwegen ohne entsprechendes Verkehrszeichen verboten und werde konsequent geahndet. Bei Verstößen werde ein Verwarnungsgeld von 55 Euro verhängt. Reiche die verbleibende Gehwegbreite nicht aus, könne auch abgeschleppt werden. Maßgeblich sei dabei eine Mindestrestbreite von 1,50 Metern. Die genannten 50 Zentimeter stammten aus einem Einzelfall vor dem Verwaltungsgericht Gera, in dem ein Abschleppen ausdrücklich bestätigt worden sei. Statistische Erhebungen zu Abschleppvorgängen liegen der Stadt aber nicht vor.
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