Die Stadt Jena setzt die Grundsteuer für das Jahr 2026 in unveränderter Höhe fest. Die Hebesätze für die Grundsteuer A liegen weiter bei 0 Prozent, für die Grundsteuer B bei 400 Prozent. Für Steuerpflichtige mit gleichbleibender Besteuerungsgrundlage erfolgt die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt. Ein neuer Steuerbescheid wird in diesen Fällen nicht verschickt.
Die Grundsteuer ist vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Kleinbeträge gelten Sonderregelungen. Jahreszahler zahlen zum 1. Juli 2026. Die Stadt empfiehlt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://rathaus.jena.de/system/files/2026-01/01_26.pdf
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