Die Stadt Jena sucht Bewerber für das Amt als ehrenamtliche Richter zur Mitwirkung in den Kammern für Angelegenheiten des § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG (Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und des Asylbewerberleistungsgesetzes) am Sozialgericht Altenburg.
Die Berufung erfolgt durch den Präsidenten des Landessozialgerichts auf Grundlage der Vorschlagsliste der Stadt Jena. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Das Amt kann nur ausüben, wer in Jena wohnt und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2026 möglich.
Weitere Informationen und Formulare unter:
https://service.jena.de/de/berufung-ehrenamtliche-richterinnen-am-sozialgericht-altenburg
Foto: pixabay/succo
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