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Neue Regeln beim Bewohnerparken ab April

Datum: 03.03.2026
Rubrik: Verkehr

Ab 1. April 2026 erweitert die Stadt Jena das Bewohnerparken in der Innenstadt sowie im Bereich Lutherstraße Ost. Ziel ist eine klarere Verteilung des Parkraums in stark belasteten Wohngebieten.

Die bisherige Zone I wird räumlich angepasst und wird dann begrenzt durch den Leutragraben, Schillerstraße, Ernst-Haeckel-Straße, Carl-Zeiß-Platz, Carl-Zeiß-Straße sowie Krautgasse.

Neu eingerichtet wird die Zone IV „Lutherstraße Ost“. Sie wird begrenzt durch die Lutherstraße, Riedstraße, Jahnstraße und Carl-Zeiß-Platz. Dort gelten je nach Abschnitt Mischregelungen mit Parkschein oder reines Bewohnerparken, teilweise zeitlich begrenzt.

Bereiche, die aktuell durch die Baustelle am Deutschen Optischen Museums betroffen sind, bleiben vorerst ausgespart. Auch die bestehenden Regelungen in der Carl-Zeiß-Straße im verkehrsberuhigten Bereich nördlich des Abbe-Denkmals bleiben unverändert.

Bewohnerparkausweise können bereits beantragt werden. Ein Bewohnerparkausweis wird Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone erteilt, sofern kein privater Stellplatz vorhanden ist.

Die Beantragung ist online unter service.jena.de/bewohnerparkausweis-beantragen möglich.

 

Neue Zone I

  • Carl-Zeiß-Platz (östlicher Straßenseite)
  • Carl-Zeiß-Straße (komplett)
  • Ernst-Abbe-Platz und Ernst-Abbe-Straße (komplett)
  • Ernst-Haeckel-Platz (Hausnummern 5 und 6)
  • Goethestraße (komplett)
  • Leutragraben (Hausnummern 2, 4, 6 und 8 – westliche Seite)

Zur neuen Zone IV gehören:

  • Blumenstraße (komplett)
  • Carl-Zeiß-Platz (Hausnummern 8, 10, 12, 14, 15 und 16)
  • Jahnstraße (östlich des Jahnplatzes)
  • Lutherstraße (östlich der Riedstraße)
  • Riedstraße (komplett)

Geparkt wird:

  • Östlich der Riedstraße: Mischprinzip – Parken mit Parkschein oder gebührenfrei mit Bewohnerparkausweis.
  • Westlich der Riedstraße: Reines Bewohnerparken. Dort dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis parken. Teilweise, etwa in der Lutherstraße, gilt diese Regelung nur in den Abend- und Nachtstunden von 18:00 bis 08:00 Uhr.

 

Foto: Archiv

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