Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes hat den FC Carl Zeiss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Geahndet wurde das Zünden von Rauchbomben bei den Auswärtspielen gegen den Chemnitzer FC am 25. Februar und gegen den VfB Stuttgart am 1. April. Der dritte geahndete Vorfall ereignete sich beim Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 28. Februar, als ein Jenaer Fan aus dem Zuschauerblock in Richtung Spielfeld rannte. Der FC Carl Zeiss Jena hat dem Urteil bereits zugestimmt.
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