Die Stadt Gera hat sich in dem Prozess um die Zahlung einer Abfindung an ehemalige Beschäftigte des kommunalen Eigenbetriebes Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft (ZGGW) vor dem Bundesarbeitsgericht durchgesetzt. Darüber informierte heute Oberbürgermeister Dr. Norbert Vornehm. Die Stadt muss den Beschäftigten keine Abfindung zahlen. Hintergrund war im Jahr 2010 die Klage einer Mitarbeiterin der einstigen städtischen Zentralen Grundstücks- und Gebäudewirtschaft (ZGGW) auf Abfindung. Sie war wie andere Mitarbeiter im Zuge der Umstrukturierung nahtlos in die „Elstertal" Infraprojekt GmbH als Tochter der GWB Elstertal übernommen worden. Die Mitarbeiterin berief sich auf eine im April 2008 zwischen Personalrat und Oberbürgermeister abgeschlossene Dienstvereinbarung. Nachdem das Arbeitsgericht Gera die Stadt zur Zahlung verpflichtete, legte die Stadt Berufung ein. Darauf entschied das Landesarbeitsgericht 2011 zugunsten der Stadt. Dies rief wiederum die Revision der Mitarbeiterin auf den Plan. Das Bundesarbeitsgericht wies jetzt die Klage zurück.
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