Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Bedenken des Studierendenbeirates und der studentischen Senatoren gegen die Online-Wahlen an der Jenaer Universität bestätigt. Teile der Wahlordnung wurden für nichtig erklärt. Die Kläger waren davon ausgegangen, dass Online-Wahlen nicht die für demokratische Wahlen notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit leisten können. Zudem haben sie Zweifel, ob eine geheime Wahl so möglich ist. Die Wahlen zu den Gremien der akademischen Selbstverwaltung waren 2012 erstmals online erfolgt. Nun soll der Senat der Universität die Wahlordnung im Schnellverfahren nachbessern, wobei die Online-Wahl unter Berufung auf die noch nicht eingetretene Rechtskraft des Urteils mit veränderten Fristen weitergeführt werden soll.
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