Rund 3 200 Erwerbstätige in Gera bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn finanzielle Unterstützung vom Jobcenter. Im vergangenen Jahr wurde bei über 1 000 von ihnen der Lohn auf Sittenwidrigkeit geprüft. In 39 Fällen wurde festgestellt, dass die Bezahlung nicht rechtmäßig ist. Das Jobcenter kann die Zahlung der Differenz zum ortsüblichen Lohn vom Arbeitgeber einfordern. Gegenüber 28 Arbeitgebern wurden Ansprüche in Höhe von insgesamt 19 550 Euro geltend gemacht. Betroffen sind überwiegend geringfügige Helfertätigkeiten. Nach allgemeiner Rechtsprechung ist eine Entlohnung sittenwidrig, wenn sie weniger als zwei Drittel des tariflichen oder ortsüblich gezahlten Lohnes erreicht. cd
Der Zweckverband JenaWasser nimmt am Freitag, 8. August 2025, vorsorglich eine Chlordosierung für einen... [zum Beitrag]
Zwischen dem 21. Juli und 8. August 2025 werden die Ortsdurchfahrten (OD) auf der L 1372 zwischen Schkölen... [zum Beitrag]
Der Saale-Holzland-Kreis investiert weiter intensiv in den Brand- und Katastrophenschutz. Anfang Juli... [zum Beitrag]
Zwischen 7. und 25. Juli 2025 ist die Ortsdurchfahrt von Hainchen auf Höhe der Hausnummern 18 bis 20 voll... [zum Beitrag]
Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, kommt am 26. August 2025 zu einem Sprechtag nach... [zum Beitrag]
Die Kreisverwaltung des Saale-Holzland-Kreises hat sich erfolgreich für mehr Fördermittel aus dem... [zum Beitrag]
Zum Beginn des neuen Schuljahres am Montag, 11. August, treten auf mehreren Buslinien der JES... [zum Beitrag]
Zwischen 21. Juli und 1. August 2025 wird in Bad Klosterlausnitz die Weißenborner Straße auf Höhe der... [zum Beitrag]
Sechs neue Busfahrer haben ihren Dienst bei der JES Verkehrsgesellschaft angetreten. Geschäftsführer... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !