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Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gera genehmigt

Datum: 16.05.2014

Das Landesverwaltungsamtes hat die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023 der Stadt Gera genehmigt. Darüber informierte am Donnerstag Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn den Stadtrat. Die Genehmigung ist mit einer Auflage erteilt worden. Die Stadt Gera muss, soweit der Finanzbedarf nicht über Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock gedeckt werden kann, durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Zahlungsfähigkeit gewährleistet bleibt. Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze wird als wesentliche Konsolidierungsmaßnahme bezeichnet. Die Erhöhung der Grundsteuer auf bebaute und bebaubare Grundstücke wird schon „aufgrund des Betrages als nicht anderweitig kompensierbar" angesehen. Mit dem mehrheitlich vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept sind 3,5 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen 2014 vorgesehen. Allerdings fand die Änderung der Hebesatzsatzung bisher keine Mehrheit im Stadtrat. cd

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