Mit seinem heutigen Urteil fordert das Bundesverfassungsgericht eine Weiterentwicklung des Zulassungsverfahrens für Medizinstudienplätze. Der Medizinische Fakultätentag plädiert schon geraume Zeit dafür und hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Medizinstudierenden eine Ergänzung der Abiturnote als Zulassungskriterium durch weitere zentrale Testverfahren empfohlen. „Eine Auswahl der am besten geeigneten Studienbewerber und Studienbewerberinnen nach transparenten Kriterien ist ganz in unserem Sinne", sagt Prof. Dr. Orlando Guntinas-Lichius, der Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Jena. Dass die Abiturnote, die vom Gericht auch nicht grundsätzlich infrage gestellt wurde, eines der Kriterien sein sollte, entspreche bisherigen Untersuchungen zum Studienerfolg und den Erfahrungen der Hochschullehrer. An der Universität Jena sind insgesamt fast 2 000 Medizinstudenten immatrikuliert, für die jährlich zum 1. Fachsemester neu zu vergebenden 260 Medizinstudienplätze gibt es etwa 8 000 Bewerbungen.
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