Die „Bettensteuer" darf in Jena weiter erhoben werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Betreibers des Jenaer Hotels „Weinbauernhaus im Sack" abgelehnt. Wie Sabine Eulenstein heute gegenüber JenaTV sagte, werde man aber die Hauptklage in Sachen „Bettensteuer" nicht zurückziehen.
Seit Januar gilt die „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Jena". Sie sieht vor, dass auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungssteuer in Höhe von ein bis zwei Euro erhoben wird. Zu zahlen ist die Abgabe vom Übernachtungsgast. Der Hotel-Betreiber ist verpflichtet, die Abgabe zu kassieren, abzuführen und den Nachweis darüber zu führen. cd
Im heutigen Video spricht Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche unter anderem über 70 Jahre... [zum Beitrag]
Der Aktionsplan „Lokale Vielfalt – Demokratie in Thüringen stärken“, vereinbart von der Thüringer... [zum Beitrag]
Noch bis zum 5. Juli sammelt die Stadt Jena Rückmeldungen zur geplanten Fahrradstraße in der Jahn- und... [zum Beitrag]
Am Mittwoch, 2. Juli 2025, lädt der Ortsteilrat Lobeda-Altstadt zur nächsten öffentlichen Sitzung ein.... [zum Beitrag]
Mit dem Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung hat Jena als erste Kommune Thüringens einen wichtigen... [zum Beitrag]
Immer wieder kommt es bei Fußballspielen in Jena zu erheblichen Sachschäden. In einer Anfrage im Stadtrat... [zum Beitrag]
Das Bürgerbudget der Stadt Jena fiel im aktuellen Doppelhaushalt Sparzwängen teilweise zum Opfer. Das... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena prüft derzeit, wie Graffiti, insbesondere politisch motivierte, künftig schneller erkannt... [zum Beitrag]
Im heutigen Video spricht Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche unter anderem über die Liederkette, die... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !