Nach der Bekanntgabe der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung wurde nun auch die Jenaer Allgemeinverfügung angepasst. Die neue Corona-Verordnung des Landes bildet die Grundlage für die ab Dienstag geltenden Bestimmungen für die Stadt Jena. Im Grunde wurden lediglich die Orte, an denen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, ausgeweitet. Neben den Fußgängerzonen im Grabenring sind nun auch der Holzmarkt, der Teichgraben und der südliche Löbdergraben (zwischen Holzmarkt und Roter Turm) in das Pflichtgebiet aufgenommen. Weitere Informationen sind online unter www.jena.de zu finden.
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