Für das Sozialgericht Altenburg sucht die Stadt Jena ehrenamtliche Richter für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Amtszeit beginnt im März und dauert fünf Jahre. Die ehrenamtlichen Richter haben dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung. Der Zeitaufwand ist verhältnismäßig gering. Voraussetzungen für das Amt sind der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Stadt Jena. Bürger können sich bis zum 31. Januar bewerben bei der Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena oder per E-Mail an fd-recht@jena.de. Für weitere Informationen: karriere.jena.de. cd
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