In einer Veranstaltung am 1. November informiert die Stadt Jena über die ab 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie nach dem Verpackungsgesetz. Sie besagt, dass jegliche gastronomischen Betriebe wie Restaurants, Imbisse und Caterer verpflichtet sind, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Kleine Betriebe müssen es ermöglichen, von der Kundschaft mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Die Mehrwegangebotspflicht soll dazu dienen, das Verpackungsmüllaufkommen zu verringern und so die Umwelt zu schonen. Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 1. November von 18 bis 20 Uhr im Rathaus möchte die Stadt Jena über Lösungsansätze und gängige Mehrweg-Systeme informieren. Bei Interesse an einer Teilnahme bitte anmelden unter umwelt.jena.de.
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