Nachrichten

Neuerungen beim Bürgergeld

Datum: 27.06.2023
Rubrik: Wirtschaft

Für Bürgergeld-Empfänger gibt es ab dem 1. Juli einige Änderungen. So dürfen Erwerbstätige jetzt bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent mehr Geld behalten. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel. Junge Menschen dürfen ihre Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro behalten. Das betrifft auch alle, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Außerdem gilt diese Regelung in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleiben gänzlich unberücksichtigt. Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro Aufwandsentschädigung behalten. Bei einer medizinischen Rehabilitation muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt. Bei der Beratung und Vermittlung ersetzt der Kooperationsplan die formale Eingliederungsvereinbarung. Dieser ist die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. Bürgergeld-Bezieher können die ganzheitliche Betreuung als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching ist freiwillig und kann auch eine Ausbildung oder Beschäftigung begleiten. Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Wer seinen Berufsabschluss nachholen will, kann auch unverkürzt gefördert werden. Wem Lese-, Mathe- oder Computer-Kenntnisse fehlen, kann diese leichter aufbessern. Weitere Informationen finden Sie online unter https://service.jena.de/de/arbeitslosengeld-ii-alg-ii-beratung-und-antrag. jk

Weitere Meldungen aus dieser Rubrik

125 Jahre Nahverkehr in Jena

Der Jenaer Nahverkehr feiert in diesem Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Seit April 1901 gibt es in Jena... [zum Beitrag]

IHK informiert Gründer auf dem...

Die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen lädt am Montag, 9. März 2026, zu einem Sprechtag für Gründer... [zum Beitrag]

20 Jahre Wachstum – dotSource feiert...

Die E-Commerce-Firma dotSource legte in den 20 Jahren seit ihrer Gründung ein beachtliches Wachstum hin.... [zum Beitrag]

Neue Webseite für Stadtwerke Jena Netze

Mit einer überarbeiteten Webseite sind die Stadtwerke Jena Netze seit dem 10. März im Internet vertreten.... [zum Beitrag]

Massagen und Kosmetik vorübergehend...

Während der anstehenden Sanierung des Freizeitbades GalaxSea ab Juni 2026 ziehen Massagen und... [zum Beitrag]

Porzellanmanufaktur Kahla stellt...

Die Porzellanmanufaktur Kahla/Thüringen GmbH hat beim Amtsgericht Gera einen Antrag auf Eröffnung eines... [zum Beitrag]

Handelskraft Konferenz kehrt zu...

Die "Handelskraft Konferenz" kommt am 4. und 5. März erstmals nach Jena. Anlass ist das 20-jährige... [zum Beitrag]

Arbeitslosigkeit in Jena im Februar...

Die Zahl der Arbeitslosen in Jena ist im Februar auf 3.667 gesunken. Das sind 66 Personen weniger als im... [zum Beitrag]

Linimed integriert FAZMED und baut...

Die Linimed GmbH aus Jena und die FAZMED GmbH aus Sonneberg bündeln ihre Kräfte: Zum 1. Juni 2026 wird... [zum Beitrag]