Jena: Die Ordnungsbehörde der Stadt Jena hat eine Allgemeinverfügung für FCC-Fanmärsche anlässlich des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am Samstag erlassen. Laut Aussage der Stadtverwaltung war das notwendig, da den zuständigen Behörden bislang keine Anmeldung für einen Fanmarsch vorliegt. Bereits in der Vergangenheit seien die Fanmärsche nicht bei den zuständigen Behörden angezeigt worden. Außerdem gebe es laut Aussage der Stadt derzeit keinen Kommunikationspfad zu den Fußballfans, sodass die Allgemeinverfügung alternativlos sei. Schließlich können neben gefährlichen Situationen im Straßenverkehr durch den Fanmarsch auch Einschränkungen im ÖPNV entstehen. In der Vergangenheit sei es außerdem zu Konfrontationen mit anderen Fangruppierungen oder der Polizei gekommen und teilweise auch zu Gewalt. Die Stadt fordert die Fans daher auf, ihren Marsch anzumelden. Dann sollen Lösungen gefunden werden, um Störungen und Probleme zu vermeiden. Sollte bei der Anmeldung noch keine feste Route angegeben werden können, wird eine mit anderen Sicherheitsträgern abgestimmte Strecke vorgegeben. Diese führt vom Johannisplatz über Leutragraben und Holzmarkt zum Volksbad und von dort weiter zur Bahnunterführung und über die Paradiesbrücke (Straßenbahn) und den Roland-Ducke-Weg zum Stadion. Während des Marsches ist das Mitführen von Glasflaschen verboten. Außerdem dürfen die Fans keine pyrotechnischen Erzeugnisse wie bengalische Fackeln oder Rauchtöpfe dabei haben. Weitere Auflagen umfassen unter anderem die Größe und Beschaffenheit von Fahnen und Transparenten sowie Bekleidungsgegenstände, die zur Verschleierung der Identität geeignet sind. Wer sich an einem nicht angezeigten Fanmarsch beteiligt, muss laut Aussage der Stadt mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Polizei hat angekündigt, die Situation zurückhaltend zu beobachten und falls nötig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Allgemeinverfügung ist online unter https://rathaus.jena.de/sites/default/files/2023-08/allgV_fanmarsch_0.pdf abrufbar. Sie liegt außerdem im Fachdienst Kommunale Ordnung Am Anger 28 im Zimmer 01_01.25 aus. Jk
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