Am 22. November 2023 wird im Stadtrat erstmals seit 11 Jahren über die Erhöhung der Abfallgebühren beraten. Hintergrund dieser Maßnahme sind die steigenden Kosten, denen sich der Kommunalservice Jena (KSJ) als öffentlich-rechtlicher Abfallentsorger gegenübersieht. Inflation, gestiegene Lohn- und Beschaffungskosten tragen zur Kostensteigerung bei. Ab 2024 wird die Situation durch die Einbeziehung der Abfallwirtschaft in den Emissionshandel weiter verschärft. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) belegt die thermische Behandlung von Abfällen mit einer CO2-Besteuerung.
Die konkreten Änderungen der Abfallgebühren sehen wie folgt aus:
Die Grundgebühr steigt auf 27,85 Euro bei 60, 120 und 240l Restabfallbehältern für private Haushalte pro amtlich gemeldeter Person.
Die Grundgebühr beträgt 24,88 Euro bei 660 und 1.100l Restabfallbehältern in Großwohnanlagen.
Mengenabhängige Gebühren für die Entsorgung von Restabfällen werden angepasst:
• 60 l von 4,47 Euro
• 120 l von 6,98 Euro
• 240 l von 11,45 Euro
• 660 l 17,45 Euro
• 1.100 l von 21,59 Euro
Der Kommunalservice Jena hat in den letzten Jahren eine konsequente Stoffstromstrategie verfolgt, um die Abfallgebühren stabil zu halten. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, durch kontinuierliche Abfalltrennung weiterhin zur Kostensenkung beizutragen.
Foto: pixabay
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