Durch die hohe Anzahl neuer Infektionsfälle kann die Ermittlung von Kontaktpersonen vorerst nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. Hier bitten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes um aktive Mithilfe der Bürger. Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, werden daher aufgefordert, ihre Kontaktpersonen selbständig zu informieren. Die Kontaktpersonen sollen sich dann in häusliche Quarantäne begeben. Weiterhin werden die positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen gebeten, eine Kontaktpersonenliste auszufüllen. Diese ist auf jena.de/corona abrufbar und ausgefüllt an gesundheitsamt@jena.de zu senden. Damit kann gewährleistet werden, dass Kontaktpersonen, die sich eigenständig in Quarantäne begeben müssen, im Nachgang einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Die offiziellen Quarantäneanordnungen durch den Fachdienst Gesundheit werden zeitverzögert zugestellt. Um die Quarantäne mit einer Regeldauer von 14 Tagen verlassen zu können, müssen sich die Kontaktpersonen ersten Grades einem Test am Ende der Quarantänezeit unterziehen. Dies kann beim Haus-und Facharzt oder auch im Labor Synlab (nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 03641 507421) erfolgen. Es wird ein PCR-Test oder ein PoC-Antigen-Schnelltest anerkannt. Der entsprechende Nachweis ist an gesundheitsamt@jena.de zu senden. Nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses tritt die Aufhebung der in der Anordnung festgesetzten Quarantäne in Kraft. Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen werden in jedem Fall durch den Fachdienst Gesundheit kontaktiert. Für diese Personen werden unverändert PCR-Test-Termine durch die Mitarbeiter angeboten bzw. vermittelt.
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