In der Hochphase der Karnevals-Saison häufen sich alljährlich Verkehrsdelikte, die von alkoholisierten Autofahrern verursacht werden. Der TÜV Thüringen weist darauf hin, dass die Heimfahrt nach der Prunksitzung keine gute Idee ist. Auch Fahrradfahrer machen sich strafbar, wenn sie betrunken einen Unfall verursachen oder mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut haben. In diesem Fall wird auch ihnen der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Experten raten generell davon ab, mit dem eigenen Fahrzeug zu einer Karnevals- oder Faschingsfeier zu fahren. Zu groß sei dann die Versuchung, sich nach dem Alkoholkonsum hinters Steuer zu setzen. Im Jahr 2021 wurden deutschlandweit mehr als 16 000 Personen bei alkoholbedingen Autounfällen verletzt, 165 Personen wurden getötet. jk
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