Die Stadt Jena sucht Jugendschöffen für das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera. Für dieses Amt können sich Personen bewerben, die in Jena wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des intensiven Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Weiter Informationen finden Sie unter https://service.jena.de/de/schoeffenwahl-wahl-der-ehrenamtlichen-richterinnen-und-richter-der-strafrechtspflege. jk
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