Einen der wichtigsten Beschlüsse dieser Legislaturperiode nannten gestern einige Stadträte den mehrheitlich beschlossenen Grundsatzbeschluss „Jenaer Baulandmodell Wohnen“. Dieser Beschluss ermöglicht einen strategischen Flächenerwerb ähnlich dem von der Stadt Ulm seit 130 Jahren praktizierten „Ulmer Modell“. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadt, aller Stadtratsfraktionen und KIJ, hat das Modell an die Gegebenheiten in Jena angepasst. Ziel ist es, wie Christian Gerlitz betont, einheitliche Spielregeln für den kommunalen Wohnungsmarkt zu schaffen und so effektiver Grundstücke zu erwerben, um schneller Wohnbauflächen zu gewinnen. Bis 2035 plant die Stadt die Schaffung von 4.830 neuen Wohnungen. Der Beschluss zielt darauf ab, den kommunalen Grundbesitz zu erweitern und eine sozial gerechte, nachhaltige und städtebaulich qualifizierte Bauentwicklung zu ermöglichen. Gegenwärtig befinden sich nur etwa 12 Prozent aller potenziellen Wohnbauflächen im Besitz der Stadt Jena. Der Zwischenerwerb von Bauland soll die Vergabe an Investoren erleichtern. Für den Erwerb wird die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausbauen und nutzen. Der Fokus liegt auf Grundstücken, die im aktuellen Wohnbauflächenkonzept enthalten sind, sowie weiteren für eine Entwicklung geeigneten Flächen. Die Stadt wird jedoch auch weiterhin auf das Engagement privater Investoren setzen, wobei vorhabenbezogene Bebauungen möglich bleiben. Der Beschluss zielt auch darauf ab, Spekulationen mit Grundstücken entgegenzuwirken und Investoren bei der Beantragung von Fördermitteln, beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, zu unterstützen. Der Grundsatzbeschluss definiert die strategischen Ziele und Leitgedanken und ist auf eine langfristige Umsetzung angelegt, wobei weitere inhaltliche Konkretisierungen und Anpassungen in den kommenden Jahren erwartet werden.
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